04.09.2018 |
Hinweise zur Auslegung von § 4a Absatz 1 des Bestattungsgesetzes (Länderliste) Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |