Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Dahlem (Kreis Euskirchen, Land Nordrhein-Westfalen) und der Verbandsgemeinde Obere Kyll (Landkreis Daun, Land Rheinland-Pfalz) über die Errichtung und den Betrieb der Abwasseranlage Kronenburger See ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Euskirchen zuständig.