Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.5.2024

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten in Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung in Strafvollzugssachen – eAktVO StVollz) vom 12.03.2024

§ 7
Barrierefreiheit

Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Hierzu sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) in der jeweils geltenden Fassung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung beachtet werden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. April 2024 (GV. NRW. S. 182).