Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.5.2024

Satzung der NRW.BANK vom 11.03.2024

§ 34
Sonstige Bekanntmachungen

Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen dieser Satzung oder der Anordnung der Gewährträgerversammlung öffentliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, genügt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 5. April 2024 (GV. NRW. S. 189).