Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 6.12.2024

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§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                   3.257.827.584 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     3.276.231.016 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                                           3.217.146.394 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                                           3.253.413.521 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf                                                                   47.978.606 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf                                                                  31.538.256 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf                                                              25.551.077 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                    18.527.100 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 192.