Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 6.12.2024
1 / 7 |
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.257.827.584 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.276.231.016 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 3.217.146.394 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 3.253.413.521 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 47.978.606 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 31.538.256 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 25.551.077 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 18.527.100 EUR
festgesetzt.
GV. NRW. S. 192. |