Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 6.12.2024

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§ 1

(1) Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.

(2) Das Amt Ahlen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahlen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 342.