Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 2
Bewerbung
(1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf,
2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,
3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und
4. Kopien von Zeugnissen der praktischen Tätigkeiten und Prüfungen seit der Schulentlassung.
In Kraft getreten am 30. März 2019 (GV. NRW. S. 176). |