Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 7.9.2024
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§ 23
Änderungen der Geschäftsordnung
Über Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied gestellt werden.
In Kraft getreten am 27. Oktober 2022 (GV. NRW. S. 956, ber. S. 992). |
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