Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt) vom 22.10.2007

§ 24 (Fn 4)
Einsicht in die Prüfungsakte

Der Prüfling hat das Recht, nach Erteilung des Zeugnisses oder der Bescheinigung nach § 18 Absatz 2 seine Prüfungsakte einzusehen.

4. Abschnitt (Fn 3)
Sonstige Vorschriften