Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung über die Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben im Sinne des Kapitels XI-2 der Anlage des internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe (SOLAS-Ausführungsvereinbarung) vom 13.03.2008

§ 3

Die Zentrale Kontaktstelle des Bundes bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes leitet die bei ihr nach Regel 9 Absatz 2.1 von Kapitel XI-2 der Anlage des SOLAS-Übereinkommens eingehenden Daten bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne von Regel 9 Absatz 2.4 des gleichen Kapitels an die Wasserschutzpolizei-Leitstelle in Cuxhaven. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 343.