Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2010 (Ausgleichsabgabesatzung 2010) vom 08.02.2010

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 3

Die Aufteilung der Mittel gemäß § 1 auf die örtlichen Fürsorgestellen erfolgt in der Weise, dass zunächst jeder örtlichen Fürsorgestelle ein Betrag in Höhe von 52.000,00 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die verbleibenden Mittel werden dann auf der Grundlage der Anzahl der in den jeweiligen Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen am 31. 12. 2007 wohnenden schwerbehinderten Menschen prozentual aufgeteilt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 158.

Obsolet durch Zeitablauf.