Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010

§ 11
Prüfungsgebühr

Für die Fortbildungsprüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

III. Abschnitt
Durchführung der Fortbildungsprüfung

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 224, in Kraft getreten am 14. April 2010.