Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010

§ 13
Prüfungsaufgaben

Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen und Vorschläge der Fortbildungsinstitute die Prüfungsaufgaben sowie Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 224, in Kraft getreten am 14. April 2010.