Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe vom 28.01.2010

§ 5
Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erhebung der Gebühr haben keine aufschiebende Wirkung.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 227, in Kraft getreten am 14. April 2010.