Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
§ 10 (Fn
3)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Diese Verordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden.
§ 10 (Fn
3)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Diese Verordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden.