Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2011 (Ausgleichsabgabesatzung 2011) vom 12.12.2010

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 4

Das LVR-Integrationsamt kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel an Ausgleichsabgabe zur Verfügung stellen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2011 S. 6.

Obsolet durch Zeitablauf.

Fn 2

SGV. NRW. 2022

Fn 3

SGV. NRW. 83