Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei vom 28.02.2011

§ 16
Buchführung und Kostenrechnung

(1) Die Buchführung der Einrichtung wird nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung geführt.

(2) Der Betrieb hat eine Kostenrechnung zu erstellen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2011 S. 185, in Kraft getreten am 31. März 2011.