Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei vom 28.02.2011

§ 18
Rechnungsprüfung

(1) Der Jahresabschluss ist durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

(2) Für die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens durch den LVR-Fachbereich Rechnungsprüfung gelten die Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung des Landschaftsverbandes.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2011 S. 185, in Kraft getreten am 31. März 2011.