Historische SGV. NRW.

Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen (Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz - FwKatsEG - NRW) vom 25.07.2011

Aufgehoben durch Gesetz vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 1. April 2016.




§ 4
Entzug

Erweist sich der Inhaber eines Feuerwehr-Ehrenzeichens durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch eine entehrende Straftat, der Auszeichnung unwürdig, oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann das für Inneres zuständige Ministerium das Feuerwehr-Ehrenzeichen entziehen; vor der Entscheidung ist die betroffene Person anzuhören.

Teil 2
Katastrophenschutz-Ehrenzeichen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 383, in Kraft getreten am 1. Oktober 2011.

Aufgehoben durch Gesetz vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 1. April 2016.