Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamtes Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2013 vom 31.01.2013

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Integrationsamts Westfalen im Haushaltsjahr 2012 bis zum 30. September aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB IX unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2012 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Absatz 6 SGB IX.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 40.
Obsolet durch Zeitablauf.