Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - an die örtlichen Fachstellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2016 (Ausgleichsabgabesatzung 2016) vom 11.12.2015

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Integrationsamt im Jahr 2014 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2014 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und Soziales zustehenden Anteils.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 6. Februar 2016 (GV. NRW. S. 34).

Obsolet durch Zeitablauf.