Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - an die örtlichen Fachstellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2016 (Ausgleichsabgabesatzung 2016) vom 11.12.2015

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 3

Die Aufteilung der Mittel gemäß § 1 auf die örtlichen Fachstellen erfolgt in der Weise, dass zunächst jeder örtlichen Fachstelle ein Betrag in Höhe von 52 000 EUR zur Verfügung gestellt wird. Die verbleibenden Mittel werden dann auf der Grundlage der Anzahl der in den jeweiligen Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen am 31. Dezember 2013 wohnenden schwerbehinderten Menschen prozentual aufgeteilt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 6. Februar 2016 (GV. NRW. S. 34).

Obsolet durch Zeitablauf.