Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - an die örtlichen Fachstellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2016 (Ausgleichsabgabesatzung 2016) vom 11.12.2015

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 5

Diese Satzung gilt für das Haushaltsjahr 2016.

Der Vorsitzende

der Landschaftsversammlung Rheinland

Prof. Dr. Jürgen  W i l h e l m

Schriftführerin

der Landschaftsversammlung Rheinland

Ulrike  L u b e k

Die vorstehende Ausgleichsabgabesatzung wird gemäß § 6 Absatz 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657) in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

die Direktorin des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 11. Dezember 2015

Die Direktorin

des Landschaftsverbandes Rheinland

Ulrike  L u b e k

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 6. Februar 2016 (GV. NRW. S. 34).

Obsolet durch Zeitablauf.