Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
§ 6
Förderungen nach dieser Satzung werden ausschließlich für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 gewährt.
In Kraft getreten am 7. April 2016 (GV. NRW. S. 193). |
§ 6
Förderungen nach dieser Satzung werden ausschließlich für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 gewährt.
In Kraft getreten am 7. April 2016 (GV. NRW. S. 193). |