Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018 vom 18.04.2017

§ 6
Umlagen

Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebende Umlage wird 2017 auf 16,15 % und 2018 auf 16,20 % der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Die Umlage wird durch gesonderten Bescheid erhoben.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 510.