Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der kreisfreien Städte, der Kreise und der großen kreisangehörigen Städte als örtliche Fürsorgestellen zur Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben sowie von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 31 SchwbG (Heranziehungssatzung) vom 18.12.1989

Außer Kraft getreten durch Satzung vom 9. Januar 2019 (GV. NRW. S. 37), in Kraft getreten am 1. Januar 2020.




§ 2

Die Heranziehung der örtlichen Fürsorgestellen bei der Aufgabe gemäß § 1 Ziffer 1 erstreckt sich auf den Teil der finanziellen Leistungen der Arbeitgeber gemäß § 27 SchwbAV, der in Ziffer 4.1 des Runderlasses des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 22. August 1986 - (SMBl. NW. 8111) beschrieben ist (Zuschüsse zu außergewöhnlichen Aufwendungen).

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1990 S. 190.

Außer Kraft getreten durch Satzung vom 9. Januar 2019 (GV. NRW. S. 37), in Kraft getreten am 1. Januar 2020.

Fn2

SGV. NW. 2022.

Fn3

SGV. NW. 81.