Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der kreisfreien Städte, der Kreise und der großen kreisangehörigen Städte als örtliche Fürsorgestellen zur Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben sowie von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 31 SchwbG (Heranziehungssatzung) vom 18.12.1989

Außer Kraft getreten durch Satzung vom 9. Januar 2019 (GV. NRW. S. 37), in Kraft getreten am 1. Januar 2020.




§ 3

Die Heranziehung der örtlichen Fürsorgestellen bei der Aufgabe gemäß § 1 Ziffer 2 erstreckt sich auf Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen, soweit sie in Form von Veranstaltungen, die der Information, dem Erfahrungsaustausch und der Kontaktpflege dienen, oder im Rahmen eines örtlichen Informationsdienstes durchgeführt werden (§ 31 Abs. 2 Satz 4 SchwbG in Verbindung mit § 29 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV - vom 28. März 1988 - BGBl. I S. 484).

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1990 S. 190.

Außer Kraft getreten durch Satzung vom 9. Januar 2019 (GV. NRW. S. 37), in Kraft getreten am 1. Januar 2020.

Fn2

SGV. NW. 2022.

Fn3

SGV. NW. 81.