Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ministeriums (Zuständigkeitsverordnung Schulbereich Nordrhein-Westfalen – ZustVO Schule NRW) vom 23.08.2018

§ 8
Jubiläumszuwendung

Die Ausfertigung der Dankurkunden zum 25-jährigen Dienstjubiläum wird auf die für die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand zuständigen Stellen übertragen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2019 (GV. NRW. S. 536).