Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
§ 1
(1) Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.
(2) Das Amt Ahlen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahlen.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 342. |