Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln vom 14.03.1974

Artikel 9

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht. Der Vertrag tritt am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

(2) Die Satzung der Rheinischen Versorgungskasse und die Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sind, soweit erforderlich, den Bestimmungen dieses Staatsvertrages anzupassen und unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag auch im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntzumachen.

Düsseldorf, den 29. Dezember 1972

Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Innenminister

Willi Weyer

Mainz, den 26. Januar 1973

Für das Land Rheinland-Pfalz
Der Innenminister

Heinz Schwarz

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1974 S. 92.