Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland vom 17.02.1994

§ 2
Gemeinnützigkeit

(1) Die Klinik verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

(3) Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen an den Landschaftsverband.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1994 S. 194.

Fn2

SGV. NW. 2022.