Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland vom 17.02.1994

§ 16
Gewinnverwendung

Ein etwaiger Gewinn darf nur entnommen werden, wenn er in einem Bereich erzielt wurde, der nicht nach dem KHG gefördert wird und Kapitalausstattung und Finanzlage der Klinik die Entnahme gestatten.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1994 S. 194.

Fn2

SGV. NW. 2022.