Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Behandlung der früheren Angehörigen der Dienststelle des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz - Staatliche Verwaltung - in Koblenz nach dem Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 'G 131' vom 27.12.1955

§ 3

Nordrhein-Westfalen übernimmt die Versorgung derjenigen Personen, die bis zum Inkrafttreten des Abkommens in keinem der beiden Länder wiederverwendet worden sind, sowie ihrer Hinterbliebenen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1955 S. 246 / GS. NW. S. 916.

Fn 2

GV. NW. ausgegeben am 31. Dezember 1955.