Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung) vom 19.02.2021

§ 7
Entstehung des Kostenanspruchs

Der Kostenanspruch entsteht mit der Beendigung der kostenpflichtigen Amtshandlung. Bedarf die Amtshandlung einer Zustellung, Eröffnung oder sonstigen Bekanntgabe, so ist sie damit beendet.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung zum 7. November 2020 (GV. NRW. S. 275); geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2022 (GV. NRW. S. 962), in Kraft getreten am 17. Januar 2023.