Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
§ 31
Beginn der Einführungszeit
Die Einführungszeit für die Beamtinnen und Beamten kann jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres begonnen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
In Kraft getreten am 22. Juni 2021 (GV. NRW. S. 730). |
|