Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen (Konzentrations-Verordnung über Ansprüche aus Veröffentlichungen) vom 01.10.2021
§ 2
Übergangsvorschrift
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung
anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
Fußnoten:
Fn 1
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In Kraft getreten am 1. Januar 2022 (GV. NRW. S. 1156).
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