Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2022

§ 23
Änderungen der Geschäftsordnung

Über Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied gestellt werden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 27. Oktober 2022 (GV. NRW. S. 956, ber. S. 992).