Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 12
Evaluierung
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
In Kraft getreten am 1. Januar 2023 (GV. NRW. S. 1104). |
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