Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz (Erprobungsverordnung JM - ErprobVO JM) vom 14.12.2022

§ 7
Evaluierung

Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2023 (GV. NRW. S. 1106).