Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten im Rheinland für das Haushaltsjahr 2003 (Ausgleichsabgabesatzung 2003) vom 28.11.2002

Obsolet, Satzung gilt nur für das Haushaltsjahr 2003 (siehe § 5).




§ 4

Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel

- aus im Vorjahr nicht verwendeten Mitteln an Ausgleichsabgabe der Fürsorgestellen

- und, soweit erforderlich, darüber hinaus bis zu einem Betrag in Höhe von 30 v. H. des Gesamtbetrages nach § 1

zur Verfügung stellen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2003 S. 16.
Obsolet, Satzung gilt nur für das Haushaltsjahr 2003 (siehe § 5).

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 83.