Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten im Rheinland für das Haushaltsjahr 2005 (Ausgleichsabgabesatzung 2005) vom 17.12.2004

Obsolet, Satzung gilt nur für das Haushaltsjahr 2005 (siehe § 5).




§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland im Jahr 2003 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2003 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung zustehenden Anteils.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2005 S. 16.

Obsolet, Satzung gilt nur für das Haushaltsjahr 2005 (siehe § 5).

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 83.