Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten im Rheinland für das Haushaltsjahr 2005 (Ausgleichsabgabesatzung 2005) vom 17.12.2004

Obsolet, Satzung gilt nur für das Haushaltsjahr 2005 (siehe § 5).




§ 3

Die Aufteilung der Mittel gemäß § 1 auf die örtlichen Fürsorgestellen erfolgt in der Weise, dass zunächst jeder örtlichen Fürsorgestelle ein Betrag in Höhe von 52.000 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die verbleibenden Mittel werden dann auf der Grundlage der Anzahl der in den jeweiligen Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten am 28. Februar1997 wohnenden schwerbehinderten Menschen, die im Arbeitsleben stehen, prozentual aufgeteilt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2005 S. 16.

Obsolet, Satzung gilt nur für das Haushaltsjahr 2005 (siehe § 5).

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 83.