Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Durchführung von Pilotprojekten und Betriebsversuchen gem. § 30 LMG NRW (Pilotprojektsatzung) vom 26.08.2005

§ 3
Antrag

(1) Anträge müssen schriftlich bei der LfM eingereicht werden. Den Anträgen sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen.

(2) Die LfM kann darüber hinaus weitere Informationen und Nachweise verlangen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 781, in Kraft getreten am 28. September 2005.

Fn 2

SGV. NRW. 2251.