Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten im Rheinland für das Haushaltsjahr 2006 (Ausgleichsabgabesatzung 2006) vom 20.12.2005

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland im Jahr 2004 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2004 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung zustehenden Anteils.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2006 S. 15

Obsolet durch Zeitablauf.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 83.