Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten im Rheinland für das Haushaltsjahr 2006 (Ausgleichsabgabesatzung 2006) vom 20.12.2005

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 4

Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel aus im Vorjahr nicht verwendeten Mitteln an Ausgleichsabgabe der Fürsorgestellen zur Verfügung stellen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2006 S. 15

Obsolet durch Zeitablauf.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 83.