Historische SGV. NRW.
Nur noch in Teilbereichen gültig.
§ 3
In den Fällen des § 1667 Abs. 2, des § 1815 und des § 2117 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Umschreibung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmung verlangt werden.
PrGS. S. 177 |
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