Historische SGV. NRW.
Nur noch in Teilbereichen gültig.
§ 2
Ein Bruchteil eines Rentenguts kann mit dem Wiederkaufsrechte nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
PrGS. S. 177 |
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Nur noch in Teilbereichen gültig.
§ 2
Ein Bruchteil eines Rentenguts kann mit dem Wiederkaufsrechte nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
PrGS. S. 177 |
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