Historische SGV. NRW.

Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20.09.1899

Nur noch in Teilbereichen gültig.




§ 4

Das Wiederkaufsrecht erstreckt sich auf das zur Zeit der Ausübung vorhandene Zubehör.

Fußnoten:

Fn1

PrGS. S. 177