Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2
Aufgabe

Aufgabe des „LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen“ mit seinen drei Einrichtungen ist die umfassende Beratung, Förderung, Betreuung sowie ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung gemäß den Prinzipien: Normalität, Individualität, Integration und Inklusion.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 180, in Kraft getreten am 31. März 2011.