Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 23.9.2023
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§ 2
Aufgabe
Aufgabe des „LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen“ mit seinen drei Einrichtungen ist die umfassende Beratung, Förderung, Betreuung sowie ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung gemäß den Prinzipien: Normalität, Individualität, Integration und Inklusion.
GV. NRW. S. 180, in Kraft getreten am 31. März 2011. |