Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 16.3.2024
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§ 5
Die Landesregierung führt in den Jahren 2012 bis 2014 für das jeweils vorlaufende Jahr einen Soll-Ist-Vergleich bezüglich der Eingangsdaten aus dem Datenerfassungssystem, das die Grundlage für diese Verordnung darstellt, durch.
GV. NRW. S. 502, in Kraft getreten am 5. November 2011. |
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